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TÜV-Eintragungen Auspuff
Wichtige Hinweise für Eintragung
von Sonderzubehör bei KFZ
Abnahmekriterien
sind die Grundlagen des VdTÜV-Merkblattes 751. Obwohl
dieses VdTÜV-Merkblatt aus dem Jahre 12.06.1978 stammt
hält die Österreichische Landesregierung auf diese
Art der Fahrzeugüberprüfung an, und prüft bei
jeglichen Änderungen am Fahrzeug nach diesen veralteten
Prüfkriterien. Veraltert deswegen, da im Jahre 1978 keine
Rad - Reifenkombination den jetzigen Ausführungen gleicht.
Schwerpunkte die zu beachten sind wären:
Auspuffanlagen:
Nur Auspuffanlagen mit Übereinstimmungserklärung
oder mit EG-Genehmigung gemessen nach 70/157EWG einschließlich
der Fassung 89/491/EWG sowie 92/97EWG Richtlinie. Somit keine
Anlagen der Gruppe N und keine Schalldämpferersatzrohre
oder Attrappen. Dringend raten wir von KAT-Ersatzrohren oder
Attrappen ab.
Endrohre:
Anschweiß oder Anschraubendrohre sind nur mit TÜV-Gutachten
zu empfehlen.
  
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