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TÜV-Eintragungen Auspuff
Wichtige Hinweise für Eintragung von Sonderzubehör bei KFZ

Abnahmekriterien sind die Grundlagen des VdTÜV-Merkblattes 751. Obwohl dieses VdTÜV-Merkblatt aus dem Jahre 12.06.1978 stammt hält die Österreichische Landesregierung auf diese Art der Fahrzeugüberprüfung an, und prüft bei jeglichen Änderungen am Fahrzeug nach diesen veralteten Prüfkriterien. Veraltert deswegen, da im Jahre 1978 keine Rad - Reifenkombination den jetzigen Ausführungen gleicht. Schwerpunkte die zu beachten sind wären:

Auspuffanlagen:
Nur Auspuffanlagen mit Übereinstimmungserklärung oder mit EG-Genehmigung gemessen nach 70/157EWG einschließlich der Fassung 89/491/EWG sowie 92/97EWG Richtlinie. Somit keine Anlagen der Gruppe N und keine Schalldämpferersatzrohre oder Attrappen. Dringend raten wir von KAT-Ersatzrohren oder Attrappen ab.

Endrohre:
Anschweiß oder Anschraubendrohre sind nur mit TÜV-Gutachten zu empfehlen.

 

 

 

 

 



© TS-WEBDESIGN 05/2004