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TÜV-Eintragungen Beleuchtung
Wichtige Hinweise für Eintragung
von Sonderzubehör bei KFZ
Abnahmekriterien
sind die Grundlagen des VdTÜV-Merkblattes 751. Obwohl
dieses VdTÜV-Merkblatt aus dem Jahre 12.06.1978 stammt
hält die Österreichische Landesregierung auf diese
Art der Fahrzeugüberprüfung an, und prüft bei
jeglichen Änderungen am Fahrzeug nach diesen veralteten
Prüfkriterien. Veraltert deswegen, da im Jahre 1978 keine
Rad - Reifenkombination den jetzigen Ausführungen gleicht.
Schwerpunkte die zu beachten sind wären:
Beleuchtungseinrichtungen:
Abgedunkelte oder farbige Leuchtenelemente egal ob vorne,
seitlich oder rückwärtig müssen unbedingt mit
Gutachten oder Bescheinigungen ausgeführt sein. Genehmigungen
sind ausnahmslos mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen,
und sind somit eintragungsfreie Bauteile. Leuchtenbauteile
müssen unbedingt mit dem E-Prüfzeichen gekennzeichnet
sein, oder mit der jeweiligen Prüfnummer lt.Gutachten.
SELF-MADE lackierte oder beschichtete Leuchten sind ausnahmslos
verboten. Unbedingt beachten das eventuell Rückstrahler
am Fahrzeug anzubringen sind !!
  
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