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TÜV-Eintragungen Beleuchtung
Wichtige Hinweise für Eintragung von Sonderzubehör bei KFZ

Abnahmekriterien sind die Grundlagen des VdTÜV-Merkblattes 751. Obwohl dieses VdTÜV-Merkblatt aus dem Jahre 12.06.1978 stammt hält die Österreichische Landesregierung auf diese Art der Fahrzeugüberprüfung an, und prüft bei jeglichen Änderungen am Fahrzeug nach diesen veralteten Prüfkriterien. Veraltert deswegen, da im Jahre 1978 keine Rad - Reifenkombination den jetzigen Ausführungen gleicht. Schwerpunkte die zu beachten sind wären:

Beleuchtungseinrichtungen:
Abgedunkelte oder farbige Leuchtenelemente egal ob vorne, seitlich oder rückwärtig müssen unbedingt mit Gutachten oder Bescheinigungen ausgeführt sein. Genehmigungen sind ausnahmslos mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen, und sind somit eintragungsfreie Bauteile. Leuchtenbauteile müssen unbedingt mit dem E-Prüfzeichen gekennzeichnet sein, oder mit der jeweiligen Prüfnummer lt.Gutachten. SELF-MADE lackierte oder beschichtete Leuchten sind ausnahmslos verboten. Unbedingt beachten das eventuell Rückstrahler am Fahrzeug anzubringen sind !!

 

 

 

 

 



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