TÜV-Eintragungen
Fahrwerk
Wichtige Hinweise für Eintragung
von Sonderzubehör bei KFZ
Abnahmekriterien
sind die Grundlagen des VdTÜV-Merkblattes 751. Obwohl
dieses VdTÜV-Merkblatt aus dem Jahre 12.06.1978 stammt
hält die Österreichische Landesregierung auf diese
Art der Fahrzeugüberprüfung an, und prüft bei
jeglichen Änderungen am Fahrzeug nach diesen veralteten
Prüfkriterien. Veraltert deswegen, da im Jahre 1978 keine
Rad - Reifenkombination den jetzigen Ausführungen gleicht.
Schwerpunkte die zu beachten sind wären:
Bodenfreiheit:
Derzeit werden noch lt. Vd-TÜV Merkblatt die 11 cm Mindestbodenfreiheit
abgeprüft. Die Prüfung erfolgt durch mittiges überfahren
eines 11 cm hohen und 80 cm breiten Teils. Dabei dürfen
nur Kunststoffteile unter 11 cm liegen die sich nach dem Überfahren
eigenständig zurückverformen. Diese wird an sämtlichen
Bauteilen abgeprüft, obwohl lt. Merkblatt Karosserieteile
aus elastischen Werkstoff dabei unberücksichtigt bleiben.
Problemzonen bei Fahrzeugen sind in erster Linie die Fahrwerkselemente
sowie Auspuffanlagen im Bereich Katalysatoren . Gewindefahrwerke
in Verbindung mit unterdimensionierten Radreifenkombinationen
stellen ein weiteres Problem bei Abnahmen dar. Durch den Auflagepunkt
der jeweiligen Gutachten von Fahrwerksänderung erschwert
der Punkt Maximales u. Minimales Restgewinde die Abnahme,
da diese Abstandmaße mit Rad-Reifenkombinationen des
Serienrollumfangs geprüft wurden.
Restfederweg:
Der Restfederweg muss mindestens 2,5 cm betragen.
Fahrwerke:
Für sämtliche Umrüstungen im Bereich der
Fahrwerkskomponenten ist darauf zu achten, dass ein fahrzeugspezifisches
Anbaugutachten mit Hinweis auf die Fahrzeugtype sowie
dessen Leistungs- sowie Achslasteignung beiliegt. Es ist anzuraten,
den Einbau in einem autorisierten Fachbetrieb
durchführen zu lassen. Verschleißteile wie z. B.
Dämpfer sowie Federwegbegrenzer müssen zuvor auf
einen einwandfreien Zustand überprüft und gegebenenfalls
erneuert werden.
Nach Einbauten
von Fahrwerksänderungen sind die Spur- und Sturzwerte,
Scheinwerfer, sowie der Hinterachsenbremskraftregler neu zu
justieren. Meßblätter und Bestätigungsschreiben
sind vorzulegen. Für Gewindefahrwerke sind erhöhte
Aufwände notwendig und sind wie alle Fahrwerksänderungen
nur mit 11 cm Mindestbodenfreiheit abnahmemöglich.
Zusätzlich ist der Nachweis über einen fachmännischen
Einbau in Verbindung mit Sicherungsringen und einer Sonderabnahme
durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen vorzulegen.
Auszug
aus dem Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation
und Technik vom 03.08.2000 GZ 190500/8-II/B/5/00 betreffend
Schraubfahrwerke:
B.4.3)
Bei Schraubfahrwerken muss eine eindeutig sichtbare Sicherung
eingebaut sein, dass die tiefste Stellung unterschritten werden
kann. Diese soll unlösbar oder nur mit erheblichem Aufwand
entfernbar sein, wobei diese Entfernung nachträglich
feststellbar sein muss.
Diese
Fixierungsringe wurden vom Amt der OÖ. Landesregierung
als Sicherungsmethode von Schraubfahrwerken anerkannt (durch
Hr. Hofrat Haselböck, Landesregierung Linz). Ein wesentlicher
Vorteil dieser geteilten Ringe ist, dass die beiden Hälften
bei eingebautem Gewindefahrwerk verbaut werden und das Federbein
nicht nach Einstellung der Höhe zerlegt werden muss.
Die beiden erforderlichen, oberflächlichen Schweißpunkte
sind ohne Beschädigung des Gewindes durch aufschleifen
demontierbar.
Diese
Sicherungsringe sind als Standardmaß von ø 50-54
mm geeignet. Lieferumfang: Sondergrößen auf Anfrage.
Streben:
Dom.-Quer.-u.Fahrwerksstreben nur mit Typenkennzeichung verwenden.
z.B.: Wiechers.
  
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