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TÜV-Eintragungen Lenkräder
Wichtige Hinweise für Eintragung von Sonderzubehör bei KFZ

Abnahmekriterien sind die Grundlagen des VdTÜV-Merkblattes 751. Obwohl dieses VdTÜV-Merkblatt aus dem Jahre 12.06.1978 stammt hält die Österreichische Landesregierung auf diese Art der Fahrzeugüberprüfung an, und prüft bei jeglichen Änderungen am Fahrzeug nach diesen veralteten Prüfkriterien. Veraltert deswegen, da im Jahre 1978 keine Rad - Reifenkombination den jetzigen Ausführungen gleicht. Schwerpunkte die zu beachten sind wären:

Lenkräder:
Lenkräder werden grundsätzlich nicht durch ihre Größenunterschiede zum Eintragungsproblem sondern ausschließlich durch die jeweiligen Fahrzeugunterschiede u. der Fahrzeugspezifischen Auflagepunkte. Besonders zu beachten sind Änderungen im Bereich Kombination, Räder, Reifen in Kombination Lenkrad.
Besondere Berücksichtigungspunkte: Servolenkung (speziell in Verbindung mit Breitreifen) Airbagsystem Pro-Contain (Audi) Winkelverstellbare Lenksäule Höhenverstellbarer Fahrersitz Excenterring zwischen Lenkrad und Nabe eventuell zu verwenden. Eintragungsfähige Größen sind bis 30 cm möglich. (je Fahrzeugtyp)

 

 

 

 

 



© TS-WEBDESIGN 05/2004