TÜV-Eintragungen Lenkräder
Wichtige Hinweise für
Eintragung von Sonderzubehör bei KFZ
Abnahmekriterien
sind die Grundlagen des VdTÜV-Merkblattes 751. Obwohl
dieses VdTÜV-Merkblatt aus dem Jahre 12.06.1978 stammt
hält die Österreichische Landesregierung auf diese
Art der Fahrzeugüberprüfung an, und prüft
bei jeglichen Änderungen am Fahrzeug nach diesen veralteten
Prüfkriterien. Veraltert deswegen, da im Jahre 1978
keine Rad - Reifenkombination den jetzigen Ausführungen
gleicht. Schwerpunkte die zu beachten sind wären:
Lenkräder:
Lenkräder werden grundsätzlich nicht durch ihre
Größenunterschiede zum Eintragungsproblem sondern
ausschließlich durch die jeweiligen Fahrzeugunterschiede
u. der Fahrzeugspezifischen Auflagepunkte. Besonders zu
beachten sind Änderungen im Bereich Kombination, Räder,
Reifen in Kombination Lenkrad.
Besondere Berücksichtigungspunkte: Servolenkung (speziell
in Verbindung mit Breitreifen) Airbagsystem Pro-Contain
(Audi) Winkelverstellbare Lenksäule Höhenverstellbarer
Fahrersitz Excenterring zwischen Lenkrad und Nabe eventuell
zu verwenden. Eintragungsfähige Größen sind
bis 30 cm möglich. (je Fahrzeugtyp)