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TÜV-Eintragungen Räder
Wichtige Hinweise für Eintragung
von Sonderzubehör bei KFZ
Abnahmekriterien
sind die Grundlagen des VdTÜV-Merkblattes 751. Obwohl
dieses VdTÜV-Merkblatt aus dem Jahre 12.06.1978 stammt
hält die Österreichische Landesregierung auf diese
Art der Fahrzeugüberprüfung an, und prüft bei
jeglichen Änderungen am Fahrzeug nach diesen veralteten
Prüfkriterien. Veraltert deswegen, da im Jahre 1978 keine
Rad - Reifenkombination den jetzigen Ausführungen gleicht.
Schwerpunkte die zu beachten sind wären:
Rad-Reifenkombinationen:
Sonderräder müssen mit Anbaugutachten für Ihr
Fahrzeug versehen sein, oder zumindest mit Radfestigkeitsgutachten.
Falls Rad-Reifenkombinationen ohne Anbaugutachten angeboten
werden, sollten Sie unbedingt beachten dass sich dies im Bereich
der geprüften ET-Grenze befindet. ET-Erweiterung bis
2% durch Sonderabnahme von uns eintragungsfähig. ET-Erweiterung
ab 2% und ohne Vergleichsgutachtenmöglichkeit sind nicht
eintragungsfähig. Hierfür müssten Sie die Fahrwerksfestigkeit
nachweisen. Reifenfreigabe vom jeweiligen Reifenhersteller
sind vorzulegen. Rollumfang beachten !! Tachoangleichung eventuell
erforderlich bei einer Abweichung bis 2.5% kleiner, oder bis
1.5% größer als Serie.
Radabdeckung:
Erschwert wird diese Abnahme durch die vollständige Radabdeckung
im Bereich 30° nach vorne ab Radmitte, sowie 50° nach
hinten.
Sollte
die Radabdeckung nicht vollständig gegeben sein und dies
Abnahmeprobleme bei der Prüfstelle ergeben, können
wir Ihnen eine für Jedermann leicht aufzubauende Radabdeckung
anbieten.
Dieses
Komplettset für VORDER- u. HINTERACHSE umfaßt 2
x 1,5 Meter lange gummiartige und selbstklebende Längsstreifen,
mit einer Breite von 2,5 cm in absolut glatter Oberfläche.
Zur Optimierung
können diese in Wagenfarbe lackiert werden.
Radfreigängigkeit:
Die Radabfreigängigkeit muss gesondert geprüft werden,
da dies die fahrtechnische Sicherheit für den Fahrzeughalter
oder mitfahrende Personen darstellt. Mindestabstand im vollständig
eingefederten Zustand der beiden Achsen wird wie folgt abgeprüft.
Zu Karosserieteilen 6 mm. Zu sämtlichen Fahrwerksbauteilen
4 mm u. Bremsbauteilen mind. 2 mm. Gesondert zu beachten
sind Fahrzeuge mit schwimmenden Bremssätteln. Diese
müssen mit neuen Bremsklötzen abgeprüft werden.
Spurverbreiterungen:
Sehr schwierig in Verbindung mit geänderter Rad-Reifenkombination
einzutragen wegen der ET-Grenze !! Grundlegend nur Spurverbreiterungssysteme
mit TÜV Gutachten verwenden!! Billiganbieter bitte im
Vorfeld abprüfen oder am besten gleich meiden!!
  
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