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TÜV-Eintragungen Räder
Wichtige Hinweise für Eintragung von Sonderzubehör bei KFZ

Abnahmekriterien sind die Grundlagen des VdTÜV-Merkblattes 751. Obwohl dieses VdTÜV-Merkblatt aus dem Jahre 12.06.1978 stammt hält die Österreichische Landesregierung auf diese Art der Fahrzeugüberprüfung an, und prüft bei jeglichen Änderungen am Fahrzeug nach diesen veralteten Prüfkriterien. Veraltert deswegen, da im Jahre 1978 keine Rad - Reifenkombination den jetzigen Ausführungen gleicht. Schwerpunkte die zu beachten sind wären:

Rad-Reifenkombinationen:
Sonderräder müssen mit Anbaugutachten für Ihr Fahrzeug versehen sein, oder zumindest mit Radfestigkeitsgutachten. Falls Rad-Reifenkombinationen ohne Anbaugutachten angeboten werden, sollten Sie unbedingt beachten dass sich dies im Bereich der geprüften ET-Grenze befindet. ET-Erweiterung bis 2% durch Sonderabnahme von uns eintragungsfähig. ET-Erweiterung ab 2% und ohne Vergleichsgutachtenmöglichkeit sind nicht eintragungsfähig. Hierfür müssten Sie die Fahrwerksfestigkeit nachweisen. Reifenfreigabe vom jeweiligen Reifenhersteller sind vorzulegen. Rollumfang beachten !! Tachoangleichung eventuell erforderlich bei einer Abweichung bis 2.5% kleiner, oder bis 1.5% größer als Serie.

Radabdeckung:
Erschwert wird diese Abnahme durch die vollständige Radabdeckung im Bereich 30° nach vorne ab Radmitte, sowie 50° nach hinten.

Sollte die Radabdeckung nicht vollständig gegeben sein und dies Abnahmeprobleme bei der Prüfstelle ergeben, können wir Ihnen eine für Jedermann leicht aufzubauende Radabdeckung anbieten.
Dieses Komplettset für VORDER- u. HINTERACHSE umfaßt 2 x 1,5 Meter lange gummiartige und selbstklebende Längsstreifen, mit einer Breite von 2,5 cm in absolut glatter Oberfläche.

Zur Optimierung können diese in Wagenfarbe lackiert werden.

Radfreigängigkeit:
Die Radabfreigängigkeit muss gesondert geprüft werden, da dies die fahrtechnische Sicherheit für den Fahrzeughalter oder mitfahrende Personen darstellt. Mindestabstand im vollständig eingefederten Zustand der beiden Achsen wird wie folgt abgeprüft. Zu Karosserieteilen 6 mm. Zu sämtlichen Fahrwerksbauteilen 4 mm u. Bremsbauteilen mind. 2 mm. Gesondert zu beachten sind Fahrzeuge mit schwimmenden Bremssätteln. Diese müssen mit neuen Bremsklötzen abgeprüft werden.

Spurverbreiterungen:
Sehr schwierig in Verbindung mit geänderter Rad-Reifenkombination einzutragen wegen der ET-Grenze !! Grundlegend nur Spurverbreiterungssysteme mit TÜV Gutachten verwenden!! Billiganbieter bitte im Vorfeld abprüfen oder am besten gleich meiden!!

 


© TS-WEBDESIGN 05/2004