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TÜV-Eintragungen Scheibentönungen
Wichtige Hinweise für Eintragung
von Sonderzubehör bei KFZ
Abnahmekriterien
sind die Grundlagen des VdTÜV-Merkblattes 751. Obwohl
dieses VdTÜV-Merkblatt aus dem Jahre 12.06.1978 stammt
hält die Österreichische Landesregierung auf diese
Art der Fahrzeugüberprüfung an, und prüft bei
jeglichen Änderungen am Fahrzeug nach diesen veralteten
Prüfkriterien. Veraltert deswegen, da im Jahre 1978 keine
Rad - Reifenkombination den jetzigen Ausführungen gleicht.
Schwerpunkte die zu beachten sind wären:
Scheibentönungsfolien:
Nur Republik-Österreich geprüfte Tönungsfolien
verwenden!! Diese sind eintragungsfrei. Kennzeichnung muss
unbedingt erhalten bleiben u. muss mit den dazugehörigen
Genehmigungspapieren übereinstimmen. PS: Genehmigungsbescheid
ist nur mit Stempel und Unterschrift der Einbaufirma gültig.
  
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