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TÜV-Eintragungen Scheibentönungen
Wichtige Hinweise für Eintragung von Sonderzubehör bei KFZ

Abnahmekriterien sind die Grundlagen des VdTÜV-Merkblattes 751. Obwohl dieses VdTÜV-Merkblatt aus dem Jahre 12.06.1978 stammt hält die Österreichische Landesregierung auf diese Art der Fahrzeugüberprüfung an, und prüft bei jeglichen Änderungen am Fahrzeug nach diesen veralteten Prüfkriterien. Veraltert deswegen, da im Jahre 1978 keine Rad - Reifenkombination den jetzigen Ausführungen gleicht. Schwerpunkte die zu beachten sind wären:

Scheibentönungsfolien:
Nur Republik-Österreich geprüfte Tönungsfolien verwenden!! Diese sind eintragungsfrei. Kennzeichnung muss unbedingt erhalten bleiben u. muss mit den dazugehörigen Genehmigungspapieren übereinstimmen. PS: Genehmigungsbescheid ist nur mit Stempel und Unterschrift der Einbaufirma gültig.

 

 

 

 

 

 


© TS-WEBDESIGN 05/2004