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TÜV-Eintragungen Sportsitze
Wichtige Hinweise für Eintragung von Sonderzubehör bei KFZ

Abnahmekriterien sind die Grundlagen des VdTÜV-Merkblattes 751. Obwohl dieses VdTÜV-Merkblatt aus dem Jahre 12.06.1978 stammt hält die Österreichische Landesregierung auf diese Art der Fahrzeugüberprüfung an, und prüft bei jeglichen Änderungen am Fahrzeug nach diesen veralteten Prüfkriterien. Veraltert deswegen, da im Jahre 1978 keine Rad - Reifenkombination den jetzigen Ausführungen gleicht. Schwerpunkte die zu beachten sind wären:


Sitze:
Nur Sitze mit TÜV Gutachten oder mit FIA Prüfgutachten mit angebrachter Kennzeichnung eintragungsfähig. Originale Verstellfunktionen müssen erhalten bleiben.


Gurte:
Sicherheitsgurte nur mit E-Prüfzeichen verwenden. Bei Demontage vom Seriengurt ist dieser Eintragungspflichtig, ansonsten wäre dieser Eintragungsfrei. Bei Verwendung von H-Gurten an Fahrer oder Beifahrerseite u. Demontage vom Seriengurt wird auf 1.Sitzplatz im Fond reduziert mit Beckengurt.

 

 

 

 


© TS-WEBDESIGN 05/2004