TÜV-Eintragungen Sportsitze
Wichtige Hinweise für Eintragung
von Sonderzubehör bei KFZ
Abnahmekriterien
sind die Grundlagen des VdTÜV-Merkblattes 751. Obwohl
dieses VdTÜV-Merkblatt aus dem Jahre 12.06.1978 stammt
hält die Österreichische Landesregierung auf diese
Art der Fahrzeugüberprüfung an, und prüft bei
jeglichen Änderungen am Fahrzeug nach diesen veralteten
Prüfkriterien. Veraltert deswegen, da im Jahre 1978 keine
Rad - Reifenkombination den jetzigen Ausführungen gleicht.
Schwerpunkte die zu beachten sind wären:
Sitze:
Nur Sitze mit TÜV Gutachten oder mit FIA Prüfgutachten
mit angebrachter Kennzeichnung eintragungsfähig. Originale
Verstellfunktionen müssen erhalten bleiben.
Gurte:
Sicherheitsgurte nur mit E-Prüfzeichen verwenden. Bei
Demontage vom Seriengurt ist dieser Eintragungspflichtig,
ansonsten wäre dieser Eintragungsfrei. Bei Verwendung
von H-Gurten an Fahrer oder Beifahrerseite u. Demontage vom
Seriengurt wird auf 1.Sitzplatz im Fond reduziert mit Beckengurt.
  
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